_ sei es bereits des Öftern zu solchen Vorfällen in Anwesenheit der Tochter gekommen. Als A.________ gemeinsam mit Tochter E.________ am 15. April 2019 in die Herberge für Frauen eingetreten sei, sei sie mit Anrufen und SMS des Partners bedroht und belästigt worden; auch ihr eigener Bruder habe aus U.________ Druck auf sie ausgeübt. Schliesslich sei A.________ am 16. April 2019 wieder zu ihrem Partner zurückgekehrt. Noch am selben Abend soll die Situation nach Angaben von A.________ erneut eskaliert sein. B.________ solle gesagt haben, dass sie froh sein könne zurückgekommen zu sein, da er sonst ihre Familie in U.________ hätte töten lassen.