Ins Frauenhaus wolle sie ebenfalls nicht aus Angst vor der Reaktion ihres Partners und weil sie in dieser Einrichtung schlechte Erfahrungen gemacht habe. Sie wolle sich eine eigene Wohnung suchen. Auch später habe es offenbar weitere gewalttätige Übergriffe von B.________ gegenüber A.________ gegeben, weshalb ein Eintritt in die Herberge für Frauen auf den 15. April 2019 geplant gewesen sei. Am 14. April 2019 sei die Situation gemäss A.________ eskaliert und B.________ soll sie in Anwesenheit der Tochter mit dem Messer bedroht und gesagt haben, dass er sie umbringen werde. Laut Aussagen von A.________ sei es bereits des Öftern zu solchen Vorfällen in Anwesenheit der Tochter gekommen.