5.1.1 Am 13. Mai 2019 wurde von der Leiterin der Kita T.________ eine Gefährdungsmeldung bei der KESB eingereicht (BG-act. 1.37), worin über sehr schwierige und belastende Lebensumstände der Familie berichtet wurde. Die Mutter habe angegeben, Urteil F 2021 3 11