Unerheblich sind die Ursachen der Gefährdung: Sie können in den Anlagen oder in einem Fehlverhalten des Kindes, der Eltern oder der weiteren Umgebung liegen. Auch Uneinigkeit und Elternkonflikte können das Kind gefährden (vgl. Hegnauer, Kindesschutzrecht, 5. überarbeitete Aufl. 1999, S. 206).