F. Am 12. April 2021 liess B.________ dem Gericht mitteilen, dass er die Abweisung der Anträge der KESB beantrage und an seinen Ausführungen gemäss der Eingabe vom 29. Januar 2021 festhalte. Insbesondere sei er der Ansicht, dass die Mutter seiner Kinder und seine Lebenspartnerin durchaus in der Lage sei, auf die beiden Kinder zu schauen, und dass sie dabei von seiner Familie (Schwestern und Eltern) im Bedarfsfall unterstützt werde. G. Mit Eingabe vom 15. April 2021 verzichtete die KESB auf Einreichung einer Duplik.