E. Mit Replik vom 17. April 2021 beantragte die Beschwerdeführerin, es sei auf eine Familienbegleitung zu verzichten, und betonte, dass sie keine ambulante Familienbetreuung brauche, die für sie nur eine zusätzliche Belastung bedeuten würde. Gerne sei sie bereit, einmal im Monat zur neuen Beiständin D.________ zu gehen, die demnächst durch die KESB an Stelle von C.________ eingesetzt werde. Zudem werde sie sich immer selbst bei der Beiständin melden und Unterstützung suchen, wenn es einen Anlass gebe. Tatsächlich gehe es ihr gesundheitlich eindeutig viel besser, es gehe ihr sehr gut und sie sei seit gut einem halben Jahr in einem stabilen Zustand. Sie habe auch Hilfe von ihrem