in ihrem Abschlussbericht vom 16. Juni 2020. Demnach leide die Beschwerdeführerin unter einer schweren depressiven Episode ohne psychotische Symptome (F32.2) sowie schweren psychischen und Verhaltensstörungen im Wochenbett (F53.1). So habe die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Einweisung in die Klinik L.________ von zunehmender Gefühllosigkeit und Schuldgefühlen wegen der als ungenügend wahrgenommenen emotionalen Beziehung zu ihren Kindern seit dem 2. April 2020 als auch von fehlender Lebensfreude und suizidalen Gedanken ohne konkrete Pläne berichtet. Die schwere depressive Episode sei hervorgerufen worden durch die starke psychosoziale Belastungssituation.