Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung sei es ihr nicht gelungen, die Betreuung und Versorgung von E.________ und F.________ durchgehend zu gewährleisten. Da der weitere Verlauf der Familiensituation aufgrund der Inhaftierung des Vaters und der psychischen Erkrankung der Mutter mit bisher zwei Klinikaufenthalten im Frühjahr/Sommer 2020 ungewiss bleibe, müsse die Situation der Familie weiterhin als fragil beschrieben werden, zumal A.________ die Medikamente ohne ärztlichen Rat abgesetzt habe, bislang nicht in ambulanter therapeutischer Behandlung sei und auch weitgehend sozial isoliert mit den Kindern in der Schweiz lebe und nur wenige soziale Aussenkontakte pflege.