Ihre elterlichen Aufgaben und ihre Verantwortung gegenüber den Kindern nehme sie nach Auffassung der abklärenden Fachperson daher sehr gut wahr. Zudem hätten beide Kinder in den Begleitbesuchen orientiert und zufrieden gewirkt und gesamthaft ein normales alters- und entwicklungsgerechtes emotionales Verhalten gezeigt.