Erst wenn die fundamentalsten Rahmenbedingungen geklärt und organisiert sind, kann die FU aufgehoben und der Beschwerdeführer aus der Klinik entlassen werden. Eine weitere Zurückbehaltung in der Klinik für einige wenige Wochen erscheint jedenfalls notwendig und auch gerechtfertigt, wenn man die Folgen einer sofortigen Entlassung bedenkt. Urteil F 2021 38 11