Würde er in seinem aktuellen Zustand sofort in die alten desolaten Verhältnisse entlassen, wäre mit weiterem unkontrolliertem Drogenund Alkoholkonsum und damit auch mit weiteren Krisensituationen zu rechnen, die aller Wahrscheinlichkeit nach erneut eine zwangsweise Klinikunterbringung zur Folge hätten. Damit dieser Gefahr adäquat begegnet werden kann, bedarf es vor einer Entlassung weiterer diagnostischer Abklärungen und die Nachbetreuung muss sorgfältig vorbereitet sein. Erst wenn die fundamentalsten Rahmenbedingungen geklärt und organisiert sind, kann die FU aufgehoben und der Beschwerdeführer aus der Klinik entlassen werden.