Er weist zudem ein erhebliches und unmittelbar drohendes Selbst- und Fremdgefährdungspotential auf und ist daher auch in besonderem Masse schutzbedürftig. Er ist sodann weder krankheitseinsichtig noch behandlungs- oder abstinenzbereit. Würde er in seinem aktuellen Zustand sofort in die alten desolaten Verhältnisse entlassen, wäre mit weiterem unkontrolliertem Drogenund Alkoholkonsum und damit auch mit weiteren Krisensituationen zu rechnen, die aller Wahrscheinlichkeit nach erneut eine zwangsweise Klinikunterbringung zur Folge hätten.