5.4 Gutachter Dr. G.________ ist ebenfalls der Meinung, dass eine stationäre Behandlung für mindestens sechs Wochen notwendig sei. Seiner Ansicht nach ist die sechswöchige FU-Frist sogar eher knapp bemessen. Wenn der Beschwerdeführer sofort entlassen würde, wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach innert Tagen wieder in der Klinik. Er könne sich kaum kontrollieren. Wenn er eingegrenzt werde, passiere wieder etwas, werfe er wieder Stühle herum und dann werde er wieder in die Klinik gebracht. Auf Frage des beschwerdeführerischen Rechtsvertreters erklärte Dr. G.________, dass die Rückfallgefahr sehr hoch sei und er sie auf 100 % ansetze.