5.2 Die sozialen Begleitumstände sind äusserst ungünstig. Der 32 Jahre alte Beschwerdeführer hat – abgesehen von einem Notschlafzimmer – keine Unterkunft, ist arbeitslos, hat keine Beschäftigung und damit auch keine Tagesstruktur. Sein soziales Beziehungsnetz besteht offenbar im Wesentlichen aus seiner Mutter, da es erhebliche familiäre Konflikte insbesondere mit dem Vater, bei dem der Einsatz häuslicher Gewalt gegenüber den Kindern vermutet wird, geben soll. Jedenfalls sind die familiären Verhältnisse nach wie vor unklar und das Familiensystem wird erheblich belastet durch die aktuelle Situation.