4.2.2 Gutachter Dr. G.________ beurteilt den Beschwerdeführer sowohl im Klinikrahmen wie auch im Falle einer baldigen Entlassung als fremdgefährlich. Er sei schon hier sehr bedrohlich, er sei ja 190 cm gross und auch kräftig. Im Restaurant sei er so auffällig und aggressiv gewesen, dass er in die Klinik eingewiesen worden sei. Auch die Belastung für sein Umfeld, insbesondere die Mutter, sei als gross zu beurteilen.