4.2.1 Nach Ansicht von Oberärztin Dr. E.________ besteht sowohl im Klinikrahmen als auch im Fall einer baldigen Entlassung eine erhebliche und unmittelbar drohende Fremdgefährdung. In der Klinik sei es zwei Mal zu fremdaggressiven Vorfällen gekommen, bei denen die Polizei habe aufgeboten werden müssen, um den Patienten isolieren und sedieren zu können. Er sei gross und stark und wirke bedrohlich. Vor der Einweisung habe er ja offenbar in einem Restaurant Stühle herumgeworfen. Wenn er auf der Strasse mit anderen Menschen irgendeinen Konflikt habe, sei er auch hier fremdgefährlich.