Er sei affektlabil, affektinkontinent, impulsiv und könne sein Verhalten kaum kontrollieren. Bei seinem Zustand sei insbesondere der Konsum von Kokain und Cannabis sehr schlecht und auch in hohem Masse gefährlich. 3.5 Gestützt auf die Umstände der Klinikeinweisung, die ärztlichen Angaben und das Verhalten des Beschwerdeführers bei seinem kurzen Auftritt steht fest, dass er an einer schwerwiegenden psychischen Störung leidet und dass damit die erste Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung erfüllt ist.