Zugersee einzuweisen, wo diagnostisch von einer akuten polymorphen psychotischen Störung ohne Symptome einer Schizophrenie (ICD-10 F23.0) und psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol: schädlicher Gebrauch (ICD-10 F10.1) ausgegangen wurde. Eine Beschwerde gegen diese ärztliche FU wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 29. August 2016 ab (F 2016 40); der gerichtliche Gutachter Dr. med. J.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, führte aus, dass beim Beschwerdeführer eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis vorliegen dürfte, wobei unklar sei, ob es primär um eine schizophrene Erkrankung oder um eine drogeninduzierte Psychose gehe.