3.1 Den Akten lässt sich zur Vorgeschichte entnehmen, dass der Beschwerdeführer ein erstes Mal am 18. August 2016 per FU in die Klinik eingewiesen werden musste, da er erfolglos versucht hatte, sich nächtens Zugang zur Wohnung der ferienabwesenden Eltern zu verschaffen, für die ihm offenbar vom Vater ein Hausverbot erteilt worden war. Am frühen Morgen wurde er von der Polizei schlafend, in alkoholisiertem und verwirrtem Zustand vor der Türe der Polizeidienststelle Baar angetroffen. Die von der Polizei beigezogene Notfallpsychiaterin Dr. med. H.________ vom APD (dem heutigen APP) sah sich aufgrund eines Gesprächs mit dem Beschwerdeführer veranlasst, ihn zur Behandlung in die Klinik