D. Am 14. September 2021 sollte der Beschwerdeführer von der fürsorgerechtlichen Kammer in der Triaplus AG Klinik Zugersee persönlich angehört werden. Allerdings verliess er die Anhörung nach Abgabe eines in sehr gereiztem Ton vorgetragenen, kurzen Statements und kehrte auf Station zurück. Die Anhörung und Verhandlung wurde danach ohne ihn weitergeführt. Daran nahmen seitens des Beschwerdeführers sein Rechtsvertreter MLaw A.________, seitens der Klinik Oberärztin Dr. med. E.________ und Psychologin M.Sc. F.________ sowie als gerichtlicher Gutachter Dr. med. G.________, Facharzt