kommen können. Das Verhältnis zu ihren Verwandten ist durch die gegenwärtige Situation erheblich belastet und andere enge soziale Kontakte scheint die Beschwerdeführerin nicht zu haben. Ihre Stelle als Dentalhygienikerin hat sie vor einiger Zeit verloren und es ist auch fraglich, ob sie die Tätigkeit bei der H.________ wird weiter ausüben können, nachdem es dort ebenfalls zu Differenzen gekommen ist. Immerhin hat die Beschwerdeführerin ihre behandelnde Psychiaterin beim G.________, der sie offenbar weitgehend vertraut und in deren Behandlung sie sich auch nach dem Klinikaustritt wieder begeben will. Das bestehende Beziehungsnetz und auch die Behandlung bei Dr. F.______