4.2.1 Nach den Aussagen von Assistenzarzt C.________ ist es im Klinikrahmen bisher nicht zu körperlichen Aggressionen gekommen, auch wenn die Beschwerdeführerin verbal sehr aggressiv und beleidigend sei. Gemäss Bericht der Familie soll sie noch zu Hause ihre Schwester und den Ex-Partner körperlich angegriffen haben. Im Falle einer baldigen Entlassung sei eine Fremdgefährdung nicht auszuschliessen und zwar insbesondere dann, wenn sie in eine manische Phase gerate und gereizt sei. Die Belastung für die Familie und den Ex-Freund scheine gross zu sein.