3.5 Nach Ansicht des gerichtlichen Gutachters Dr. D.________ ist die bisherige Diagnose tatsächlich in Frage zu ziehen. Er denke auch, dass es sich um eine bipolare Störung II – vorgesehen für die nächste Auflage der ICD – handle, wenn man die hypomanische Phase, wie die Beschwerdeführerin sie jetzt zeige, und die depressiven Phasen berücksichtige. Bei depressiven Patienten sollte man es deshalb auch niemals unterlassen, nach manischen Phasen zu fragen, da man sonst die Diagnose verpasse; zudem würden die meisten Antidepressiva bei bipolaren Störungen nichts nützen. Diese Diagnose sei auch viel ernster als eine "blosse" Depression.