3.4 An der Anhörung vom 13. September 2021 erklärte Assistenzarzt med. pract. C.________, dass die Beschwerdeführerin eingewiesen worden sei, weil sie nichts gegessen und nur im Bett gelegen habe. Sie habe die Medikamente abgesetzt gehabt und es sei zu einer Zustandsverschlechterung gekommen. Es habe Eskalationen mit der Schwester und dem Ex-Partner gegeben. Bei Klinikeintritt sei die Beschwerdeführerin eher depressiv gewesen, habe ebenfalls nichts gegessen und sei nur im Bett gelegen. Einen Tag nach Eintritt sei ihr Zustand umgeschwenkt von Antriebsarmut zu Gereiztheit, Urteil F 2021 36 6