3.1 Den Akten und den Angaben der Parteien an der Anhörung lässt sich zur Vorgeschichte im Wesentlichen entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2017 – nach einem bereits früheren Aufenthalt in der Klinik E.________ – wegen einer schweren depressiven Episode mit psychotischen Symptomen für rund drei Monate in der Klinik Zugersee hospitalisiert war. Zu einer zweiten Hospitalisation kam es vom 22. Juli 2018 bis Urteil F 2021 36 5