Urteil F 2021 35 11 weisung innert kurzer Zeit zu rechnen, da sie unter anderem wegen des mutmasslichen Verlusts ihrer Unterkunft und fehlender finanzieller Ressourcen wohl sehr schnell wieder auffällig würde. Ziel der Unterbringung in der Klinik muss es denn auch sein, bei der Beschwerdeführerin eine Compliance für eine neuroleptische Medikation zu erreichen, was im Sinne einer Chance zumindest versucht werden sollte. Zu Beginn wird dabei auch eine Medikation gegen ihren Willen angedacht werden müssen. Alles andere wäre ein Aufbewahren ohne mögliche Verbesserung ihres Zustands.