5.4 Nach Ansicht von Gutachter Dr. F.________ ist ein weiterer stationärer Aufenthalt notwendig, allerdings nur dann, wenn die Beschwerdeführerin auch tatsächlich adäquat neuroleptisch behandelt werde, allenfalls halt auch gegen ihren Willen. Andernfalls sei ein weiterer Aufenthalt nur ein Aufbewahren, ohne dass mit einer wesentlichen Verbesserung gerechnet werden könnte. Bei adäquater neuroleptischer Medikation sei mit einem notwendigen stationären Aufenthalt für sechs bis acht Wochen zu rechnen. Mit einer solchen Behandlung könnte allenfalls eine Compliance für die weitere Medikamenteneinnahme erreicht werden.