5.3 Klinikarzt D.________ erachtet eine weitere stationäre Behandlung der Beschwerdeführerin für voraussichtlich etwa vier Wochen als notwendig. Im Falle einer baldigen Entlassung sei nicht damit zu rechnen, dass sie Medikamente einnehmen würde. Es sei auch zu befürchten, dass sie sich bei Verlust der Wohnung auch keine andere Unterkunft mehr organisieren könnte und deshalb sehr schnell wieder auffallen und erneut eingewiesen würde.