Ihr soziales Umfeld besteht aus ihrer Familie, zu der sie aber den Kontakt völlig abgebrochen hat. Die Beschwerdeführerin, die in Soziologie doktoriert hat, ist seit längerem arbeitslos, hat keine Tagesstruktur und kein Einkommen mehr, da sie weder mit dem Sozialamt, der IV noch der KESB kooperiert hat. Derzeit ist die KESB offenbar in Abklärungen betreffend eine erwachsenenschutzrechtliche Massnahme. Eine professionelle ärztliche bzw. therapeutische Betreuung hat die Beschwerdeführerin nicht mehr, nachdem sie die Behandlung Urteil F 2021 35 10