5.2 Die sozialen Begleitumstände sind ungünstig. Die 38 Jahre alte Beschwerdeführerin lebt allein und offenbar völlig zurückgezogen in einer 1 ½-Zimmerwohnung, wobei zu befürchten ist, dass ihr diese Wohnung mittlerweile nicht mehr zur Verfügung steht, da gemäss Amtsblatt vom 13. August 2021 ein Mietausweisungsverfahren am Kantonsgericht des Kantons Zug hängig ist. Sie ist ledig und glaubt im Liebeswahn gefangen an einen unbekannten, aller Wahrscheinlichkeit nach inexistenten Verlobten, der sie retten werde. Ihr soziales Umfeld besteht aus ihrer Familie, zu der sie aber den Kontakt völlig abgebrochen hat.