5.1 Nach Ansicht von Klinikarzt und Gutachter weist die Beschwerdeführerin keine Krankheitseinsicht und damit einhergehend auch nahezu keine Behandlungsbereitschaft auf. Doktor F.________ hält allerdings fest, dass sie offensichtlich eine Zeit lang ein Neu- roleptika-Depot eingenommen habe und jahrelang in ambulanter psychiatrischer Behandlung mit unregelmässiger Medikamenteneinnahme gewesen sei. Die Beschwerdeführerin erklärte wiederholt im Rahmen der Anhörung energisch, dass sie nicht krank sei und deshalb auch keinerlei Medikamente benötige. Sie sei auch im Falle einer Entlassung nicht bereit, Medikamente einzunehmen.