wohl auch aufgrund ausbleibender Mietzinszahlungen gekündigt worden. Eine ambulante psychiatrische Behandlung bei Dr. med. H.________ habe die Patientin im Frühjahr 2020 abgebrochen. Aus den früheren Klinikaufenthalten 2016 sei bekannt, dass sie Olanzapin erhalten, dieses jedoch nur unregelmässig eingenommen habe. Im Aufnahmegespräch zeige sich die Patientin nicht kooperativ, verweise nur darauf, dass sie gesund sei und die Klinik verlassen wolle.