Da die Beschwerdeführerin die Wohnungstüre trotz mehrmaligen Klingelns, Rufens und Klopfens durch die ausgerückte Patrouille nicht geöffnet habe und auch sonst keine Informationen in Erfahrung hätten gebracht werden können, hätten sich die Polizisten mittels Schlüsseldiensts Zugang zur Wohnung verschafft. Die in der Wohnung anwesende Beschwerdeführerin habe sich unkooperativ gezeigt und wegen ihrer wirren Äusserungen und der Informationen, dass sie seit längerer Zeit an Schizophrenie leide, sei die Notfallpsychiaterin Dr. B.________ aufgeboten worden. Doktor B.__