3.2 Gemäss Polizeirapport vom 16. August 2021 wurde die Zuger Polizei avisiert, um den gesundheitlichen Zustand der Beschwerdeführerin zu überprüfen, nachdem sie sich beim Sozialamt und der KESB seit Wochen nicht mehr gemeldet hatte und auch ihr Vater keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter hatte herstellen können. Da die Beschwerdeführerin die Wohnungstüre trotz mehrmaligen Klingelns, Rufens und Klopfens durch die ausgerückte Patrouille nicht geöffnet habe und auch sonst keine Informationen in Erfahrung hätten gebracht werden können, hätten sich die Polizisten mittels Schlüsseldiensts Zugang zur Wohnung verschafft.