3.1 Den Akten – insbesondere den Austrittsberichten von vier früheren Aufenthalten in der Klinik Zugersee (vom 2. bis 9. Oktober 2013, vom 9. Juni bis 21. Juli 2015, vom 22. Oktober bis 1. Dezember 2015 und vom 3. bis 6. März 2016) – lässt sich entnehmen, dass sich bei der Beschwerdeführerin offenbar bereits vor mehreren Jahren psychische Probleme aus dem schizophrenen Formenkreis mit inhaltlichen Denkstörungen, Wahngedanken und Liebeswahn zu manifestieren begannen. Bereits bei der Hospitalisation im Urteil F 2021 35 5