4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an Dr. B.________ und an die ärztliche Leitung der Triaplus AG Klinik Zugersee. Zug, 27. Juli 2021 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende