Ziel der Unterbringung in der Klinik muss es denn auch sein, bei der Beschwerdeführerin eine Compliance für eine neuroleptische Medikation zu erreichen, was zwar schwer, nicht aber unmöglich sein dürfte und im Sinne einer Chance zumindest versucht werden sollte. Erst danach ist eine Entlassung in die alten Verhältnisse möglich, wobei die ambulante Betreuung und Behandlung sorgfältiger Planung und Organisation bedarf. Derzeit ist eine stationäre Betreuung und Behandlung indessen notwendig.