se schutzbedürftig. Sie ist nahezu krankheitsuneinsichtig und auch nicht behandlungsbereit. Würde sie in ihrem aktuellen Zustand aus der Klinik entlassen, wäre mit einer erneuten Einweisung innert kurzer Zeit zu rechnen, da sie wohl sehr schnell wieder auffällig würde. Ziel der Unterbringung in der Klinik muss es denn auch sein, bei der Beschwerdeführerin eine Compliance für eine neuroleptische Medikation zu erreichen, was zwar schwer, nicht aber unmöglich sein dürfte und im Sinne einer Chance zumindest versucht werden sollte.