5.3 Klinikarzt C.________ erachtet eine weitere stationäre Behandlung der Beschwerdeführerin als notwendig. Mit der nun seit vier Tagen zwangsweise verabreichten neuroleptischen Medikation wolle man eine Medikamentencompliance erreichen. Man rechne mit einer längeren Behandlungsdauer; diese könnte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ob ihre Teilnahme an der Begutachtung und der anschliessenden Anhörung bereits auf das Olanzapin zurückzuführen sei, sei möglich; auf der Station habe sie gestern und auch noch heute Morgen jedoch alle Gespräche abgelehnt. Beim Olanzapin sei in der Regel eine Wirkung nach ein paar Tagen feststellbar.