Der Kontakt zur Tochter wird der Beschwerdeführerin seit längerem ganz verwehrt, nachdem sie sie – nach eigenen Angaben – zu Beginn einmalig gegen Bezahlung hat besuchen und danach per Skype wiederum gegen Geld hat sehen und sprechen können. Soweit bekannt hat die Beschwerdeführerin eine Rente der Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt mehr oder weniger finanzieren kann. Nach einer Gefährdungsmeldung der Klinik am Ende des siebten Aufenthalts im Mai 2021 ist die KESB nun offenbar dabei, Abklärungen zu treffen. Einen Beistand oder eine professionelle ärztliche bzw. therapeutische Betreuung hat die Beschwerdeführerin nicht.