5.1 Nach Ansicht von Klinikarzt und Gutachter weist die Beschwerdeführerin wenig bis keine Krankheitseinsicht und damit auch keine Behandlungsbereitschaft auf. Sie selber hat erklärt, dass sie nicht krank sei und deshalb auch keine Medikamente benötige. Sie sei nicht bereit, Medikamente einzunehmen, da diese bei ihr schwerste körperliche Nebenwirkungen wie etwa Hirnströmungen auslösen würden. Von einer echten Krankheitseinsicht und einer belastbaren Behandlungsbereitschaft kann bei dieser Sachlage jedenfalls nicht die Rede sein.