Zunächst droht der Beschwerdeführerin eine weitere Chronifizierung und Verschlechterung des Krankheitsbildes. Sie weist sodann offenbar eine mangelhafte Hygiene auf und es ist auch damit zu rechnen, dass sie auf sich allein gestellt Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme vernachlässigen könnte. Ihr droht weiter die Obdachlosigkeit, nachdem nicht sicher ist, ob sie ihre Wohnung behalten kann. Sollte sie zudem ihre unrealistischen Pläne, ohne Geld ins Ausland zu reisen, verwirklichen, dürfte sie sich damit weiter in Gefahr begeben. Es ist auch ein weitgehender sozialer Rückzug festzustellen;