sei. Zudem sei ihr von der Militärpolizei in G.________ etwas – wohl AIDS oder so etwas Ähnliches – in die Lippe gespritzt worden. Das Olanzapin, das ihr schon früher gegen ihren Willen verabreicht worden sei, habe Hirnströmungen und einen Abszess am Fuss verursacht. Zudem habe sie Bauchspeicheldrüsenkrebs. Urteil F 2021 28 6