3.3 An der Anhörung vom 27. Juli 2021 erklärte Klinikarzt C.________, dass die Klinik nach wie vor von einer paranoiden Schizophrenie ausgehe. Es gebe auch Hinweise auf Halluzinationen. Es habe Situationen gegeben, bei denen sie allein gewesen sei und mit sich selber gesprochen habe; ob sie mit Stimmen gesprochen habe, sei nicht klar. Der gerichtliche Gutachter Dr. med. D.________ bestätigte die Diagnose einer chronischen paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0) und das Vorliegen von Halluzinationen.