3.2 Am 18. Juli 2021 sah sich Dr. med. univ. B.________ veranlasst, die Beschwerdeführerin wegen Fremdgefährdung zur diesmal 8. Hospitalisation und zur Behandlung in die Klinik Zugersee einzuweisen, nachdem Nachbarn die Polizei avisiert hatten, weil die Beschwerdeführerin auf dem Balkon ihrer Wohnung Feuer gemacht hatte. In der Einweisungsanordnung beschrieb Dr. B.________ sie als hochpsychotisch, wahnhaft und paranoid.