3.1 Den Akten – auch den Akten des früheren Verfahrens F 2021 11 – lässt sich entnehmen, dass sich bei der Beschwerdeführerin offenbar bereits vor etlichen Jahren psychische Probleme mit schwerwiegenden Wahn- und Verfolgungsideen zu manifestieren begannen. Bereits 2015 kam es zu einem ersten Aufenthalt in der Klinik Zugersee. Am 22. April 2021 wurde die Beschwerdeführerin von Dr. med. E.________, Leitender Arzt Ärztlicher Dienst Medizin Spital F.________, zu einer siebten Hospitalisation in die Klinik Zugersee eingewiesen, nachdem sie von der Polizei in einem verlassenen Haus in Urteil F 2021 28 5