___ zurück sondern in eine eigene Wohnung und selbständig leben, wozu sie jedoch ohne Medikamente offensichtlich nicht in der Lage ist. Erst wenn sie bereit ist, wieder Medikamente, vorzugsweise in Depotform, zu akzeptieren, wie sie dies in der Vergangenheit über Jahre getan hat, kann ein Klinikaustritt in Betracht gezogen werden. Ziel der Unterbringung in der Klinik muss es denn auch sein, die Compliance der Beschwerdeführerin wieder zu erreichen, was zwar schwer, nicht aber unmöglich sein dürfte. Danach ist die Entlassung in das H.________ oder eine andere geeignete Einrichtung sorgfältig zu planen und zu organisieren.