5.4 Nach Ansicht von Gutachter Dr. E.________ ist ein weiterer stationärer Aufenthalt grundsätzlich notwendig. Solange sie jedoch keine Behandlung zulasse, könnte sie auch ausserhalb der Klinik leben. Sie müsse aber einen Platz haben, wo sie leben könne, und einen solchen habe sie zurzeit nirgends. Ohne Medikamente sei ein Leben in einer eigenen Wohnung nicht möglich. Die Klinik sei daher der am wenigsten ungeeignete Aufenthaltsort. Die Behandlung einer paranoiden Schizophrenie bestehe primär aus einer neuroleptischen Medikation. Mit einer Depotspritze alle 14 Tage über drei Jahre habe es im H.________ von aussen gesehen funktioniert.