_ holen, mit dem Taxi nach Zürich fahren, vorübergehend in ein Hotel ziehen und von dort aus eine Wohnung suchen, obwohl sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt. Sie ist IV-Rentnerin und hat eine Beiständin, mit der die Beschwerdeführerin offenbar zufrieden ist und die sich um alle finanziellen und administrativen Aufgaben, so auch um das aktuell noch vorhandene, ehemals deutlich höhere Vermögen kümmert. Ihre Tochter J.________, die sie in früheren Jahren in ihr Wahnsystem integriert hatte, hat sich mittlerweile von der Mutter offenbar abzugrenzen vermocht; soweit bekannt lebt und arbeitet sie in Zürich und hat ihr eigenes Leben.