5.2 Die sozialen Begleitumstände sind derzeit nicht günstig. Die 57 Jahre alte Beschwerdeführerin ist seit langem geschieden und lebt im H.________, einem Wohnhaus für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. Allerdings beabsichtigt sie nach eigenen Angaben, nicht mehr ins H.________ zurückzukehren, da dort alle geistig gestört und gegen sie seien. Nach einer Entlassung aus der Klinik will sie vielmehr ihre Sachen im H.________ holen, mit dem Taxi nach Zürich fahren, vorübergehend in ein Hotel ziehen und von dort aus eine Wohnung suchen, obwohl sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt.